Hausmeisterservice
Winterdienst in Stuttgart: Pflichten für Eigentümer und worauf Sie achten müssen
21.11.2024 · 4 Min.

Sobald der erste Schnee fällt, beginnt für Eigentümer und Hausverwaltungen die Räum- und Streupflicht. In Stuttgart gelten klare Regeln – wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder und im Schadenfall die persönliche Haftung. Unser Hausmeisterservice für Hausverwaltungen übernimmt diese Aufgabe zuverlässig für Sie.
Diese Zeiten gelten in Stuttgart
Werktags ist von 7 bis 20 Uhr zu räumen, sonn- und feiertags ab 8 Uhr. Gehwege müssen auf mindestens 1,20 m Breite freigeräumt sein – nach jedem Schneefall, bei Bedarf auch mehrfach am Tag. Zur Saisonvorbereitung empfehlen wir eine vorgelagerte Gartenpflege inklusive Laubentfernung.
Professioneller Winterdienst als Lösung
Ein professioneller Winterdienst übernimmt nicht nur das Räumen, sondern auch die Haftung. Dokumentierte Einsätze schützen Sie zusätzlich, falls es doch einmal zu einem Sturz kommt. Wir bieten Saisonverträge für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte – kombinierbar mit regelmäßiger Treppenhausreinigung und vollständigem Hausmeisterservice für Hausverwaltungen.
Jetzt Winterdienst-Vertrag anfragen und entspannt durch die kalte Jahreszeit kommen.


